Allgemeine Geschäftsbedingungen der ProNomic GmbH

I. Ausschließliche Geltung dieser Bedingungen

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln abschließend alle Vertragsverhältnisse zwischen der Firma ProNomic GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Helmut Eischer, Technologiepark 1, 91522 Ansbach, im folgenden Verkäuferin genannt, und dem jeweiligen Kunden.
  1. Für diese, sowie für alle künftigen Vertragsbeziehungen sind ausschließlich
    diese Allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen maßgeblich. Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen soweit sie nicht inhaltlich mit diesen Bedingungen übereinstimmen.

 

2. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

  1. Angebote sind freibleibend, soweit die Verkäuferin nicht ausdrücklich eine Bindungserklärung abgegeben hat. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Verkäuferin zustande, die für dessen Inhalt allein maßgeblich ist.
  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform (doppelte Schriftformklausel).
  1. Die den Angeboten beigefügte Unterlagen dienen lediglich der Information des Kunden und begründen keine Beschaffenheitsgarantie.
  1. Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.

 

3. Preise

  1. Angegebene Preise verstehen sich rein netto, gelten ab dem Geschäftssitz der Verkäuferin, ausschließlich Verpackung und Versandkosten und sind sofort zahlbar.
  1. Rechnungen für Dienstleistungen, Inbetriebnahmen, Schulungen und Einweisungen sind nicht skontierfähig.
  1. Skontoabzug kann nur bei vollständiger Bezahlung des betreffenden Rechnungsbetrages innerhalb einer Frist von 8 Tagen gewährt werden und setzt außerdem voraus, dass alle älteren fälligen Rechnungen beglichen sind. Die Höhe des Skontos beträgt 2 Prozent auf den Nettopreis.
  1. Bei Stornierungen von Aufträgen mit kundenspezifischer Ware oder Reduzierung der Stückzahl behalten wir uns je nach Fortschritt der Arbeiten eine Arbeitsaufwandsentschädigung mit der Berechnung in Höhe der bereits entstandenen Kosten vor.

 

4. Gefahrübergang, Lieferbedingungen

  1. Jede Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Lieferung den Geschäftssitz verlässt oder dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Ware auf Wunsch des Kunden versendet wird.
  1. Teillieferungen sind zulässig, soweit Gegenteiliges nicht ausdrücklich vereinbart ist.

5. Eingangsprüfung, Rüge, Mängelhaftung, sonstige Haftung und Rücknahme, Abnahme

  1. Beanstandungen bezüglich der Liefermenge oder der Stückzahl, sowie Rügen von erkennbaren Mängeln sind innerhalb einer Woche nach Ablieferung schriftlich zu erheben. Bei versteckten Mängeln gilt diese Frist ab Erkennbarkeit des Mangels.
  1. Nicht als Mangel gelten alle Schäden an der Ware, die durch ihre unsachgemäße Behandlung oder ihren unsachgemäßen Transport auftreten, wie z.B. Feuer- und/oder Frostschäden, eingedrungene Fremdkörper, Verschlammung und/oder Verschmutzung. Voraussetzung für jegliche Ansprüche auf Haftung der Verkäuferin für Mängel ist ferner, dass der Kunde die Ware nicht bereits selbst verändert bzw. eine solche Veränderung veranlasst hat. Ist die Originalplombe einer von uns gelieferten Apparatur zum Zeitpunkt der Rügeerhebung verletzt, wird vermutet, dass diese Bedingung nicht erfüllt ist.
  1. Für rechtzeitig und ordnungsgemäß gerügte Mängel der Lieferung leistet die Verkäuferin unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche wie folgt Gewähr: Mangelhafte Ware ist nach Wahl der Verkäuferin unentgeltlich nachzubessern oder neu zu liefern. Ersetzte Teile werden Eigentum der Verkäuferin. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Neulieferung ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche auf Ersatz von mangelbedingten Vermögensschäden wie z.B. entgangenem Gewinn, Ein- und Ausbaukosten, Kosten der Fehlersuche, Rückrufkosten und Bandstillstand sind ausgeschlossen.
  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Sie beginnt bei Kaufverträgen, sowie bei Werkverträgen über die Herstellung oder Erzeugung beweglicher Sachen mit der Ablieferung, bei Werkverträgen über sonstige Leistungen mit der Abnahme. Für den Fall, dass nicht nur Geräte übergeben werden, sondern von der Verkäuferin eine Installation durchgeführt wird, ist eine Abnahme erforderlich. Diese hat innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss der Installation zu erfolgen. Erfolgt diese nicht, so setzt die Verkäuferin eine weitere Frist von 7 Tagen zur Abnahme. Sollte in dieser Zeit der Termin vom Kunden nicht bestätigt werden oder die Abnahme aus Gründen die der Kunde zu vertreten hat nicht erfolgen, so gilt das Werk nach Ablauf der Nachfrist als abgenommen.
  1. Die Verkäuferin haftet unbeschränkt nur für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für den Fall des arglistigen Verschweigens von Mängeln, bei Übernahme von Beschaffenheitsgarantien, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes, sowie Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit. Ansprüche des Kunden auf Ersatz reiner Sach- und/oder Vermögensschäden sind ausgeschlossen, wenn die Verkäuferin nachweist, dass sie nur einfache Fahrlässigkeit trifft. Gleiches gilt entsprechend, wenn der Schaden des Kunden durch einen Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin verursacht wurde. Ein solcher Anspruch ist im Übrigen auf den Ersatz desjenigen Schadens beschränkt, mit dem die Verkäuferin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder zum Zeitpunkt der den Schaden verursachenden Handlung nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den für ihn erkennbaren besonderen Umständen des Falles rechnen musste. Die Verkäuferin haftet nicht für Datenverlust, insbesondere durch Fehlfunktion, Stromausfall, Update, Softwarefehler oder ähnliches. Die Verkäuferin haftet nicht für Schäden auf Grund falscher bzw. fehlender Daten. Die Verkäuferin haftet nicht für Schäden, die auf Grund einer Installation durch Dritte hervorgerufen werden.
  1. Die Beratung der Kunden durch die Verkäuferin befreit den Kunden nicht von seiner Alleinverantwortung für die Eignung des erworbenen Geräts für den von ihm anvisierten Einsatz.
  1. Jede nicht von uns vorgenommene oder autorisierte Änderung der gelieferten Software lässt jegliche Mängelhaftung für Fehler entfallen, die an dieser Software auftreten oder durch sie verursacht werden

 

6. Kreditunwürdigkeit des Kunden

Voraussetzung für die Verpflichtung der Verkäuferin zur Leistung ist die unbedingte Kreditwürdigkeit des Kunden. Wenn die Verkäuferin nach Vertragsabschluss Auskünfte erhält, die insoweit Anlass zu berechtigten Zweifeln geben, so kann die Verkäuferin nach ihrer Wahl entweder Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen oder, soweit andere Bezahlung als Barzahlung vereinbart ist, Barzahlung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten oder die Erfüllung verweigern und Schadensersatz statt der Leistung verlangen.

Derartige Zweifel sind, insbesondere aber nicht ausschließlich, in folgenden Fällen begründet: Im Falle einer erheblichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, bei Zahlungseinstellung, Konkurs- oder Vergleichsverfahren, bei Geschäftsauflösung, oder wenn der Kunde Vorräte, Außenstände oder gekaufte Waren verpfändet oder als Sicherheit für andere Gläubiger bestellt.

 

7. Eigentumsvorbehalt

  1. Zeichnungen, Muster und andere Unterlagen, die dem Kunden zur Beschreibung der Produkte zur Verfügung gestellt werden, bleiben sowohl eigentums- als auch urheberrechtlich im Eigentum der Verkäuferin und sind dieser auf ihr Verlangen jederzeit zurückzugeben.
  1. Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung aller Forderungen, die ihr aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, vor, wobei Scheck- und Wechselzahlungen erst mit Einlösung als Erfüllung angesehen werden.

 

8. Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung ohne Abzug zu begleichen. Ab dem 31. Tag nach Lieferung werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
  1. Der Kunde ist nicht berechtigt Zahlungen zurückzuhalten. Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig. Die Verkäuferin ist unabhängig von der Fälligkeit der Forderungen berechtigt gegen Forderungen des Kunden aufzurechnen, die diesem gegenüber Gesellschaften zustehen, mit denen die Verkäuferin direkt oder indirekt verbunden ist.
  1. Bei einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ist die Verkäuferin berechtigt alle ihr gegen den Kunden zustehenden Forderungen sofort fällig zu stellen und Bezahlung zu verlangen.

 

9. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Verbindlichkeiten ist der Geschäftssitz der Verkäuferin, Am Technologiepark 1 in 91522 Ansbach.
  1. Für dieses Vertragsverhältnis und alle daraus oder in Zusammenhang damit entstehenden Streitigkeiten gilt deutsches Recht. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
  1. Für den Fall, dass der Kunde Vollkaufmann ist wird für alle Streitigkeiten die sich aus dem vorliegenden Vertrag ergeben oder mit diesem in Zusammenhang stehen, Ansbach als Gerichtsstand vereinbart.
  1. Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile lässt den Vertrag im Übrigen unberührt.